Stürmische Zeiten, auch für erfahrene Wirtschaftsausschuss-Mitglieder: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich, die Geschäftsleitung hat eine neue Strategie und die Kunden andere Bedürfnisse.
In diesem Seminar „Fresh-up Wirtschaftsausschuss“ erhalten Sie ein kompaktes Update zur Arbeit im Wirtschaftsausschuss und frischen Ihr vorhandenes Wissen auf. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Ansätze jetzt besonders wichtig sind, um die Finanz- und Wirtschaftsdaten Ihres Unternehmens richtig zu interpretieren und kritisch zu hinterfragen.
So sind Sie bestens vorbereitet, um die Interessen Ihrer Kollegen – auch in herausfordernden Zeiten – zuverlässig zu vertreten. Komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge stellen auch den Wirtschaftsausschuss ständig vor neue Herausforderungen und erfordern mehr denn je einen geschärften Blick.

Betriebsräte und alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die zugleich Mitglieder des Betriebsrats sind, haben einen Schulungsanspruch nach § 37.6 BetrVG. Diese Erforderlichkeit muss nicht besonders dargelegt werden. (BAG v. 6.11.1973-1 ABR 8/73; BAG v. 20.1.1976- 1 ABR 44/75; sowie auch LAG Hamm v. 8.8.1996- Sa 2016/95).
Alle anderen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben ebenfalls Rechtsanspruch.
Sie müssen sich im Sinne des § 107 Abs. 1 BetrVG weiterbilden, um ihre Aufgabe sach- und fachgerecht ausüben zu können.
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 09/25: Inhalte können veraltet sein.
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