Betriebliche Veränderungen wie Fusionen, Outsourcing oder Betriebsübergänge erfordern frühzeitiges Handeln des Betriebsrats, um die Interessen der Mitarbeitenden zu schützen. Der Betriebsrat sollte Anzeichen für bevorstehende Umstrukturierungen erkennen und seine Auskunftsrechte, insbesondere durch den Wirtschaftsausschuss, effektiv nutzen. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB hat der Betriebsrat besondere Mitbestimmungsrechte, um negative Folgen für die Beschäftigten abzumildern. Auch bei Verlagerungen oder bei Insolvenzen ist es wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Gegenstrategien zu entwickeln.
Der Betriebsrat kann durch Verhandlungen Interessenausgleich und Sozialpläne durchsetzen, um Arbeitsplätze zu sichern. Eine klare Kommunikation und frühzeitige Einbindung der Belegschaft sind entscheidend, um Ängste abzubauen und gemeinsam Lösungen zu finden. Professionelle Beratung unterstützt den Betriebsrat dabei, betriebliche Veränderungen sozialverträglich zu gestalten und die Belegschaft bestmöglich zu vertreten.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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