Frühzeitige Erkennung und rechtliche Mitbestimmung bei betrieblichen Veränderungen


Betriebliche Veränderungen wie Fusionen, Outsourcing oder Betriebsübergänge erfordern frühzeitiges Handeln des Betriebsrats, um die Interessen der Mitarbeitenden zu schützen. Der Betriebsrat sollte Anzeichen für bevorstehende Umstrukturierungen erkennen und seine Auskunftsrechte, insbesondere durch den Wirtschaftsausschuss, effektiv nutzen. Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB hat der Betriebsrat besondere Mitbestimmungsrechte, um negative Folgen für die Beschäftigten abzumildern. Auch bei Verlagerungen oder bei Insolvenzen ist es wichtig, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Gegenstrategien zu entwickeln.

Der Betriebsrat kann durch Verhandlungen Interessenausgleich und Sozialpläne durchsetzen, um Arbeitsplätze zu sichern. Eine klare Kommunikation und frühzeitige Einbindung der Belegschaft sind entscheidend, um Ängste abzubauen und gemeinsam Lösungen zu finden. Professionelle Beratung unterstützt den Betriebsrat dabei, betriebliche Veränderungen sozialverträglich zu gestalten und die Belegschaft bestmöglich zu vertreten.

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Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Anstehende Veränderungen erkennen und frühzeitig handeln

  • Typische Anzeichen erkennen
  • Auskunftsrechte durch den Wirtschaftsausschuss richtig nutzen
  • Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen

Betriebliche Veränderungen im Überblick

  • Unterscheiden können: Betriebsübergang, Betriebsänderung und Unternehmensumwandlung
  • Der Betriebsübergang nach § 613a BGB und seine Folgen
  • Die Rolle des BR bei Spaltung, Fusion, Verschmelzung und Verkauf
  • Fälle aus der Praxis und wichtige aktuelle Rechtsprechung

Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring

  • Verlagerungspläne erkennen
  • Informations- und Beratungsrechte richtig nutzen
  • Entscheidungen und Kostenargumente hinterfragen
  • Tragfähige Alternativen bieten: Mit Gegenstrategien Arbeitsplätze erhalten

Droht meinem Betrieb ein Insolvenzverfahren?

  • Anzeichen eines Insolvenzverfahrens erkennen
  • Indizien: Personalabbau, Investitionsstopp, Lieferschwierigkeiten, Streichung von Sonderzahlungen
  • Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?
  • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in der Insolvenz

Strategie und Taktik bei betrieblichen Veränderungen: Das kann der Betriebsrat tun

  • Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, GBR und KBR: Wer ist zuständig?
  • Wichtige Informationsrechte: Inhalt, Zeitpunkt und Durchsetzung
  • Kündigungen wegen Umstrukturierung: Rechte des Betriebsrats
  • Betriebsänderung: Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln
  • Hinzuziehen von Beratern vor und in der Umstrukturierung

Die Rolle des BR bei betrieblichen Veränderungen

  • Eine klare Linie fahren: Meinungsbildung und Positionierung im Gremium
  • Die Belegschaft frühzeitig ins Boot holen: Sinnvoll oder nicht?
  • Ängste in der Belegschaft mildern: Selbst ruhig zu bleiben und gut kommunizieren
  • Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen des Betriebsrats

Kostenübernahme

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Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Betriebliche Veränderungen – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats13.10.2025, 12:0017.10.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Betriebliche Veränderungen – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats10.11.2025, 12:0014.11.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Betriebliche Veränderungen – Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats08.12.2025, 12:0012.12.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

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Aktuelle Informationen

Besuch von Schulungen

Kann ich auch noch kurz vor Ablauf der Amtszeit eine Schulung besuchen?

Grundsätzlich: ja

Der Arbeitgeber kann eine Betriebsratsschulung, die für die Amtsführung erforderlich ist, nicht einfach ablehnen, nur weil sie kurz vor dem Ende der Amtszeit stattfindet.

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
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befriedigend