Vor der Wahl sind die Grundzüge des Wahlverfahrens nach dem BetrVG zu beachten, der Wahlvorstand und seine Mitglieder spielen eine zentrale Rolle. Der Wahlvorstand wird öffentlich bekanntgegeben, und es ist wichtig, die Begriffe Betrieb, Betriebsteile sowie Arbeitnehmer korrekt zu definieren. Das Wahlrecht und die Wählbarkeit müssen klar geregelt sein, ebenso wie Anforderungen an Übersetzungen in nicht-deutsche Sprachen. Während der Wahl werden die Wählerliste aufgestellt und ausgehängt, Fristen berechnet und Einsprüche geprüft. Das Wahlausschreiben wird erlassen, und Wahlvorschläge eingereicht sowie geprüft; nur gültige Vorschläge werden bekanntgegeben. Es gibt Personen- oder Listenwahlen, wobei Voraussetzungen für eine geheime und unmittelbare Wahl erfüllt sein müssen. Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich und per Briefwahl. Nach der Wahl erfolgt die Stimmenauszählung, die Feststellung des Ergebnisses sowie die Fertigung einer Wahlniederschrift. Zudem sind Aspekte wie Geschlechterquote, Bekanntgabe des Ergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten sowie die Einberufung der konstituierenden Sitzung zu berücksichtigen. Abschließend sind Schutzmaßnahmen während der Wahl sowie Fragen zur Nichtigkeit oder Anfechtung der Wahl zu klären.