Das Seminar "Wirtschaftskompetenz des Betriebsrats" umfasst das Wissen, wirtschaftliche Informationen des Unternehmens zu verstehen und zu bewerten. Eine wichtige Informationsquelle ist dabei der Geschäftsbericht, aus dem sich die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens erkennen lässt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten zu informieren und ihm Einsicht in relevante Unterlagen zu gewähren. Werden Auskünfte nicht oder nur unzureichend erteilt, kann dies rechtliche Folgen haben.
Der Betriebsrat hat außerdem das Recht, Sachverständige hinzuzuziehen, muss jedoch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beachten und unterliegt einer Schweigepflicht. Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann er Unterlagen anfordern, auswerten und gezielt Fragen an den Arbeitgeber formulieren. In größeren Unternehmen wird dafür häufig ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet.
Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, wirtschaftlichen Grundbegriffen sowie im Lesen des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) sind wichtig, um den wirtschaftlichen Jahresbericht zu verstehen. Auch das Analysieren und Interpretieren von Kennzahlen hilft dem Betriebsrat, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens besser einzuschätzen und fundiert mitzubestimmen.

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
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*Drucklegung 09/25: Inhalte können veraltet sein.
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