Auffrischung und Vertiefung im Arbeitsrecht


Die Neukonzeption des Urlaubsrechts bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Arbeitsunfähigkeit und die Entgeltfortzahlung während dieser Zeit. Einmalzahlungen an Arbeitnehmer und die Freiwilligkeit solcher Zahlungen durch den Arbeitgeber sind ebenfalls zentrale Themen, die rechtlich präzise geregelt werden müssen.

Zudem haben neue Urteile zur Arbeitnehmerüberlassung klargestellt, ab wann das Tätigwerden für den Arbeitgeber als "Arbeitszeit" gilt und entsprechend vergütet werden muss. Eine wichtige Fragestellung ist auch, ob die Tätigkeit im Betriebsrat als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes betrachtet wird, was Auswirkungen auf die Vergütung und den Arbeitszeitausgleich hat. Aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen bietet wertvolle Orientierung für Betriebsräte und Arbeitgeber, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

  • Die Neukonzeption des Urlaubsrechts
  • Fragen von Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  • Einmalzahlungen und Freiwilligkeit des Arbeitgebers
  • Die neuen Urteile zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Ab wann ist das Tätig werden für den Arbeitgeber »Arbeitszeit« und zu vergüten?
  • Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes?
  • Aktuelle Rechtsprechung

Kostenübernahme

Download der Kosten­übernahme­erklärungen

Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 09/25: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

Mehr zu den Orten

Aktuelle Informationen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir sagen Danke. Besonders danken wir euch für eure Treue und das in uns gesetzte Vertrauen im abgelaufenen Jahr!

Hektik, Zeitdruck und Krisen bestimmen unseren Alltag zur Genüge. Wir hoffen und wünschen daher, dass ihr abseits des Trubels ein wenig Zeit und Ruhe findet.

Wir wünschen euch und eurer Familie ein frohes Weihnachtsfest, vor allem aber ein gesundes, friedvolles und glückliches 2026!

Wir freuen uns auf euch im Neuen Jahr und verbleiben
mit herzlichen Grüßen

Alexander Fricke   Peter Stahlheber

Geschäftsführer   Geschäftsführer

Newsletter­anmeldung

Stets neueste Informationen rund um die Themen der Betriebsratsarbeit.

Jetzt anmelden !

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend