Der IT-Ausschuss im Betrieb ist ein wichtiges Organ zur Mitgestaltung von Digitalisierungsprozessen. Seine Bildung erfolgt im rechtlichen Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes, wobei je nach Unternehmensstruktur der Betriebsrat (BR), Gesamtbetriebsrat (GBR) oder Konzernbetriebsrat (KBR) zuständig ist. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen des Ausschusses müssen klar definiert werden, ebenso die Entscheidung, ob es sich um einen reinen BR-Ausschuss oder eine gemeinsame Struktur mit dem Arbeitgeber handelt. Für eine effektive Arbeit sind eine gute Organisation und Planung entscheidend. Dazu gehören die passende Besetzung des Ausschusses, klare Regelungen zu Sitzungen, Geschäftsordnung sowie Freistellung der Mitglieder. Eine enge und strukturierte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Datenschutzbeauftragten, IT-Abteilung und Wirtschaftsausschuss ist ebenso wichtig wie der Einsatz geeigneter Instrumente, etwa Betriebsvereinbarungen oder Managementmethoden wie „Management by Objectives“. Inhaltlich liegt der Fokus auf den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Digitalisierungsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere die Einführung neuer Technologien wie KI oder Software, der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen sowie das Erkennen schleichender Betriebsänderungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. Bei Problemen oder Verstößen stehen dem Betriebsrat verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, einschließlich der Hinzuziehung von Sachverständigen. Auch bei Themen wie E-Learning hat der Betriebsrat umfassende Beteiligungsrechte.

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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