Aufgaben, Zuständigkeiten, wichtige Handlungsfelder


Der IT-Ausschuss im Betrieb ist ein wichtiges Organ zur Mitgestaltung von Digitalisierungsprozessen. Seine Bildung erfolgt im rechtlichen Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes, wobei je nach Unternehmensstruktur der Betriebsrat (BR), Gesamtbetriebsrat (GBR) oder Konzernbetriebsrat (KBR) zuständig ist. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen des Ausschusses müssen klar definiert werden, ebenso die Entscheidung, ob es sich um einen reinen BR-Ausschuss oder eine gemeinsame Struktur mit dem Arbeitgeber handelt. Für eine effektive Arbeit sind eine gute Organisation und Planung entscheidend. Dazu gehören die passende Besetzung des Ausschusses, klare Regelungen zu Sitzungen, Geschäftsordnung sowie Freistellung der Mitglieder. Eine enge und strukturierte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Datenschutzbeauftragten, IT-Abteilung und Wirtschaftsausschuss ist ebenso wichtig wie der Einsatz geeigneter Instrumente, etwa Betriebsvereinbarungen oder Managementmethoden wie „Management by Objectives“. Inhaltlich liegt der Fokus auf den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Digitalisierungsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere die Einführung neuer Technologien wie KI oder Software, der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrollen sowie das Erkennen schleichender Betriebsänderungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. Bei Problemen oder Verstößen stehen dem Betriebsrat verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, einschließlich der Hinzuziehung von Sachverständigen. Auch bei Themen wie E-Learning hat der Betriebsrat umfassende Beteiligungsrechte.

Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Bildung des IT-Ausschusses: Der rechtliche Rahmen

  • BR, GBR oder KBR: Wer ist zuständig?
  • Ausschuss des BR oder gemeinsamer Ausschuss mit dem Arbeitgeber? Voraussetzungen, Vor- und Nachteile
  • Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen klar festlegen

Planung ist der halbe Erfolg: Die Arbeit im IT-Ausschuss effizient organisieren u. a.

  • Die Betriebsratsmitglieder bestimmen: Tipps für die Besetzung
  • Sitzungsintervall und Häufigkeit, Geschäftsordnung, Freistellung und Entgeltfortzahlung
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit BR, dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der IT-Abteilung und dem Wirtschaftsausschuss – Informationsprozesse und Abläufe optimieren, Praxistipps
  • Projekte systematisch planen: Management by Objectives (MBO)
  • Instrumente der Ausschuss-Arbeit: Rahmen-Betriebsvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede – Unterschiede, Abgrenzung, Vor- und Nachteile

Im Überblick: Die wichtigsten Regelungsgegenstände und Beteiligungsrechte des BR in Digitalisierungsfragen

  • Informationspflichten des Arbeitgebers: Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung? Was tun, wenn es hakt?
  • Einführung von KI, neuer Software, neuer Technologien etc.: Auswirkungen auf Arbeitsplätze, -inhalte und Arbeitsbedingungen – Mitbestimmungsrechte des BR
  • „Schleichende“ Betriebsänderungen erkennen, Mitbestimmungsrechte nutzen
  • Dauerthema Leistungs- und Verhaltenskontrollen – Arbeitnehmerüberwachung verhindern
  • Unterstützung organisieren, Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG beauftragen – das ist zu beachten
  • Verstöße gegen bestehende Betriebsvereinbarungen – was tun?
  • E-Learning und Blended Learning im Betrieb: Beteiligungsrechte des BR u. a. bei Einführung, Format, Inhalten, Teilnehmern, Ort und Zeit etc.

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Der wirkungsvolle IT-Ausschuss Neu22.06.2026, 12:0026.06.2026, 13:00Hohenroda1.450,00 (zzgl. 1.045,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
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Wir spüren es: Die Zeiten sind verdammt hart geworden. Betriebe bauen ab, verlagern, schließen.

Gerade deshalb sind die Betriebsratswahlen im Frühjahr so entscheidend. Jetzt sind Betriebsräte wichtiger denn je.

Betriebsratswahl ohne Pannen – eine Wahlvorstandsschulung für alle Mitglieder hilft, rechtssicher und korrekt zu handeln.

  • Wahlvorstände können typische Stolperfallen bei Betriebsratswahlen umgehen – und so das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung deutlich senken. Wir zeigen in unseren Seminaren die häufigsten Fehlerquellen und wie sie vermieden werden können.
  • Da sich das Wahlrecht laufend weiterentwickelt, ist aktuelle Kenntnis besonders wichtig.

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