Eingliedern statt Ausgliedern: Beim BEM sind BR und SBV gefragt!


Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind zu beteiligen. Mehr noch: Sie müssen den BEM-Ablauf überwachen! Ziel ist es, erkrankten Kollegen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu helfen. Wie das geht ist jedoch nicht geregelt. Im Seminar lernen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM kennen. Sie erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung ankommt. Und: Sie üben, wie Sie Betroffene im Erstgespräch für das BEM gewinnen. Denn: Ohne Zustimmung kein BEM!

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt stehen alle vorbereitenden Aufgaben zur Einführung und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

  • Betriebliche Umsetzung des § 167 SGB IX Prävention
  • Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz
  • Aufgaben der Interessensvertretung
  • Muster-Betriebsvereinbarung
  • Erfolgreiche Strategien der Einführung
  • Betriebsrat als Teil des BEM-Teams
  • Zusammenarbeit der internen und externen Beteiligten
  • Unterstützung zur Umsetzung für die Teilnehmer

Kostenübernahme

Download der Kosten­übernahme­erklärungen

Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Betriebliches Eingliederungsmanagement 108.12.2025, 12:0012.12.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

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Aktuelle Informationen

Hitze im Betrieb – Tipps für Betriebsräte

Rechtslage und allgemeine Hinweise

An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzen-trationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend