Arbeitsschutzsystem und Arbeitsstättenverordnung


Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland basiert auf politischen Vorgaben, die klare Ziele und Rahmenbedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer festlegen. Zentrale Elemente sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung, die spezifische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten definieren. Die überarbeitete Arbeitsstättenverordnung legt Pflichten für Arbeitgeber fest, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung von Räumen, Verkehrswegen, Klima und Beleuchtung. Zudem regeln Arbeitsstättenrichtlinien und -regeln die praktische Umsetzung dieser Vorgaben.

Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, um aktiv an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Praktische Hilfsmittel unterstützen Unternehmen bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen und der Bewertung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.

Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung

Überblick über das Arbeitsschutzsystem in Deutschland

  • Politische Vorgaben
  • Ziele und Rahmenbedingungen
  • Systematik der Gesetze und Verordnungen
  • Überwachungsstellen
  • Grundzüge des Arbeitsschutzgesetzes

Die Arbeitsstättenverordnung

  • Anwendungsbereiche der überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung
  • Erläuterung von Begrifflichkeiten
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Gestaltung und dem Betreiben von Arbeitsstätten
  • Regelungsmöglichkeiten bei z.B.: Räumen, Verkehrswegen, Klima und Beleuchtung

Arbeitsstättenrichtlinie und Arbeitsstättenregeln

  • Inhalt, Wirkung, Geltung

Informations-, Mitwirkungs-, und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Aus dem Arbeitsschutzgesetz

Praktische Hilfsmittel

  • bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • bei der Einschätzung und Bewertung von allgemeinen Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen

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