Das Wissen über sozialrechtlichen Folgen betrieblicher Maßnahmen

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Belegschaftsangehörige qualifiziert beraten

Zu den wichtigen Aufgaben des Betriebsrats gehört es Belegschaftsangehörige zu beraten. Zum Beispiel im Fall einer drohenden Kündigung oder wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht.

Gesetzesvorgaben und Umsetzungsvorschriften im Bereich des Sozialrechts ändern sich jeodch in immer kürzeren Abständen.

Stets sind damit weitreichende finanzielle Auswirkungen für den Einzelnen verbunden. Um Arbeitnehmer qualifiziert Auskunft über sozialrechtliche Folgen betrieblicher Maßnahmen geben zu können, ist ein Besuch dieser Seminare dringend erforderlich.

In br-spezial Sozialrechtsseminaren erhalten Sie das notwendige Wissen, um Kolleginnen und Kollegen kompetent zur Seite zu stehen. Als Referenten kommen ausnahmslos Sozialrichter zum Einsatz.

Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

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Besuch von Schulungen

Kann ich auch noch kurz vor Ablauf der Amtszeit eine Schulung besuchen?

Grundsätzlich: ja

Der Arbeitgeber kann eine Betriebsratsschulung, die für die Amtsführung erforderlich ist, nicht einfach ablehnen, nur weil sie kurz vor dem Ende der Amtszeit stattfindet.

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