In Krisenzeiten ist der Betriebsrat besonders gefragt, denn jetzt geht es um die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze der Kollegen. Der Betriebsrat sollte frühzeitig Warnzeichen wirtschaftlicher Probleme erkennen und mithilfe seiner Informationsrechte sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss die Situation im Unternehmen analysieren. Auf dieser Grundlage kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung anregen, etwa durch Vorschläge zur Krisenbewältigung, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Zudem hat er das Recht, Berater oder Sachverständige hinzuzuziehen. Eine mögliche Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen ist die Einführung von Kurzarbeit, bei der der Betriebsrat mitbestimmen kann und darauf achten sollte, dass die Zeit sinnvoll z. B. für Qualifizierungen genutzt wird. Kommt es dennoch zu betriebsbedingten Kündigungen, muss der Betriebsrat ordnungsgemäß informiert und angehört werden. Dabei kann er auf mildere Lösungen hinwirken, etwa Änderungskündigungen, und die Folgen durch Sozialpläne oder Regelungen bei Massenentlassungen verringern. Auch bei Insolvenzverfahren oder Betriebsübergängen hat der Betriebsrat wichtige Aufgaben, da sich arbeitsrechtliche Besonderheiten ergeben und er die Interessen der Beschäftigten während des gesamten Prozesses vertreten muss.