Der wiedergewählte Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Mitbestimmungsrechte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Aktuelle Tendenzen in der Ausübung dieser Rechte spiegeln sich dabei in neuen Gesetzen, Verordnungen und jüngeren Gerichtsurteilen wider.
Im Bereich Kündigung und Kündigungsschutz zeigen sich Neuerungen im Kündigungsschutzgesetz und im BetrVG, die insbesondere bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen relevant sind. Die Praxis der Personalplanung nach dem BetrVG wird durch diese Entwicklungen maßgeblich beeinflusst, wobei auch praktische Erfahrungen herangezogen werden.
Der Interessenausgleich und der Sozialplan bilden wichtige Instrumente, um bei Betriebsänderungen die Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer ausgewogen zu regeln und soziale Nachteile abzumildern. Die Gesetzesänderungen haben direkte Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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