Personalabbau ist ein sensibler Prozess, bei dem betriebsbedingte Kündigungen rechtlich korrekt umgesetzt werden müssen. Voraussetzung für eine solche Kündigung ist die betriebliche Notwendigkeit sowie die Einhaltung der formellen Anforderungen, inklusive der korrekten Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrats. Bei Massenentlassungen gelten besondere Schutzmaßnahmen, wie die Erstellung eines Sozialplans und die Durchführung einer Sozialauswahl anhand sozialer Kriterien, um soziale Härten zu minimieren.
Alternativ zum Kündigungsprozess können Aufhebungsverträge schnell und unkompliziert genutzt werden, wobei deren Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen sind. Wichtig ist zudem die richtige Gestaltung der Vertragsinhalte, etwa hinsichtlich Abfindungen, Urlaubsabgeltung und Freistellung, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Insgesamt erfordert der Personalabbau eine strategische Planung, bei der Rechte des Betriebsrats durch korrekte Beratung, Mitbestimmung und gegebenenfalls den Einsatz von Beratern gewahrt bleiben.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.