Wir spüren es: Die Zeiten sind verdammt hart geworden. Betriebe bauen ab, verlagern, schließen.

Gerade deshalb sind die Betriebsratswahlen im Frühjahr so entscheidend. Jetzt sind Betriebsräte wichtiger denn je.

Betriebsratswahl ohne Pannen – eine Wahlvorstandsschulung für alle Mitglieder hilft, rechtssicher und korrekt zu handeln.

  • Wahlvorstände können typische Stolperfallen bei Betriebsratswahlen umgehen – und so das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung deutlich senken. Wir zeigen in unseren Seminaren die häufigsten Fehlerquellen und wie sie vermieden werden können.
  • Da sich das Wahlrecht laufend weiterentwickelt, ist aktuelle Kenntnis besonders wichtig.

 

23. – 27.02.2026 Hessen Hotelpark Hohenroda

  • Wahlvorstandsschulung - Montag bis Mittwoch
  • Betriebsratswahl und konstituierende Sitzung - Montag bis Freitag
  • Professionelle Vorbereitung Betriebsratswahl - Montag bis Freitag
  • B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
  • B 2: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • B 3: Personelle Maßnahmen
  • Ersatzmitglied im Betriebsrat

Zur Anmeldung

 

09. – 13.03.2026 Hessen Hotelpark Hohenroda

  • Wahlvorstandsschulung - Montag bis Mittwoch
  • Betriebsratswahl und konstituierende Sitzung - Montag bis Freitag
  • Professionelle Vorbereitung Betriebsratswahl - Montag bis Freitag
  • B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
  • B 2: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • B 3: Personelle Maßnahmen
  • Arbeitsrecht 1
  • Ersatzmitglied im Betriebsrat
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Umstrukturierung, Betriebsübergang, Unternehmensumwandlung

Zur Anmeldung

 

Es sind noch Plätze frei - Seminaranmeldungen sind deshalb auch kurzfristig noch möglich!


Das oberste deutsche Arbeitsgericht (BAG) hat schon im Jahre 2008 entschieden, das Betriebsräte Schulungen auch noch kurz vor der Wahl besuchen dürfen. Betriebsratsmitglieder haben auch kurz vor der nächsten Betriebsratswahl noch das Recht, ihr Fachwissen in Schulungen auf den neuesten Stand zu bringen. Das gilt auch für Ersatzmitglieder! Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07