Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat sich historisch zum Schutz der Beschäftigten entwickelt. Es umfasst den Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei dem Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt werden, etwa durch den Arbeitsvertrag, sowie Aspekte wie Gleichstellung und den Schutz besonderer Personengruppen.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis stehen die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers im Mittelpunkt, ergänzt durch Nebenpflichten und Fragen der Arbeitnehmerhaftung. Der Entgeltanspruch wird durch gesetzliche Mindeststandards sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz beeinflusst. Auch Tarifverträge, Eingruppierungen und übertarifliche Leistungen spielen eine wichtige Rolle.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betrifft insbesondere den Kündigungsschutz. Schließlich regelt das Arbeitsgerichtsverfahren die gerichtliche Durchsetzung von Rechten, einschließlich des Aufbaus der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Zuständigkeiten, was auch praktisch durch die Teilnahme an und Auswertung von Gerichtsverhandlungen nachvollzogen werden kann.

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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