Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss


Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) spielt auch im Wirtschaftsausschuss eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Interessen schwerbehinderter Beschäftigter. Der Wirtschaftsausschuss hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu beraten – sowohl im Betrieb als auch auf Ebene der Unternehmensgruppe und des Konzerns.

Dabei stehen der SBV Informations- und Beratungsrechte zu, die eine frühzeitige Einbindung in wirtschaftliche Entscheidungen ermöglichen. Kommt es zu Konflikten, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Gleichzeitig sind alle Beteiligten zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Krisenfrüherkennung im Betrieb sowie der Nutzung arbeitnehmerorientierter Kennziffern und Informationssysteme, um Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Entscheidend für eine wirksame Interessenvertretung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, SBV und Wirtschaftsausschuss.

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

  • Aufgaben des Wirtschaftsausschuss nach §§ 106 – 108 BetrVG im Betrieb, in der Unternehmensgruppe (GBR) und im Konzern.
  • Informations- und Beratungsrechte der SBV nach §§ 106, 108 BetrVG im Betrieb, in der Unternehmensgruppe (GBR) und im Konzern.
  • Anrufung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG
  • Geheimhaltungspflicht und Betriebsgeheimnisse
  • Krisenfrüherkennung im Betrieb
  • Arbeitnehmerorientierte Kennziffern
  • Informationssystem für Wirtschaftsausschussarbeit
  • Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat SBV und Wirtschaftsausschuss

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*Drucklegung 04/26: Inhalte können veraltet sein.

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Die Schwerbehindertenvertretung im Wirtschaftsausschuss Neu22.06.2026, 12:0026.06.2026, 13:00Hohenroda1.450,00 (zzgl. 1.045,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
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