Besuch von Schulungen
Kann ich auch noch kurz vor Ablauf der Amtszeit eine Schulung besuchen?
Grundsätzlich: ja
Der Arbeitgeber kann eine Betriebsratsschulung, die für die Amtsführung erforderlich ist, nicht einfach ablehnen, nur weil sie kurz vor dem Ende der Amtszeit stattfindet.
Grundlagenschulungen sind immer erforderlich, da die erworbenen Kenntnisse bis zum Ende der Amtszeit benötigt und angewendet werden müssen. Die Teilnahme an solch einem Seminar bedarf keiner besonderen Begründung der Erforderlichkeit. Der Betriebsrat fasst einfach einen Beschluss – und fertig!
Kann der Arbeitgeber am Ende der Amtszeit eine Schulung ablehnen?
Grundsätzlich: nein
Irrtum, so die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Ein Seminar kann für ein Betriebsratsmitglied auch kurz vor Ablauf der Amtszeit erforderlich sein.
Das oberste deutsche Arbeitsgericht (BAG) hat schon im Jahre 2008 entschieden, das Betriebsräte Schulungen auch noch kurz vor der Wahl besuchen dürfen.
Betriebsratsmitglieder haben auch kurz vor der nächsten Betriebsratswahl noch das Recht, ihr Fachwissen in Schulungen auf den neuesten Stand zu bringen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07