Beratung und Coaching
Der § 80 Abs. 3 BetrVG macht es möglich:
Der Betriebsrat kann Sachverständige hinzuziehen, falls es ihm zur Durchführung seiner Aufgaben als erforderlich erscheint. Dies erfordert eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Falls eine solche Vereinbarung nicht erzielt werden kann, so entscheidet das Arbeitsgericht über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Beraters.
Zustimmung Arbeitgeber
In vielen Fällen ist dem Arbeitgeber an einer sachlich fundierten, schnellen Lösung gelegen. Daher wird er in den meisten Fällen auch dem Ansinnen des Betriebsrats nachkommen und eine Beratung akzeptieren.
Im Falle einer Betriebsänderung ist bei einer Belegschaftsgröße von mehr als 300 Mitarbeitern die Hinzuziehung eines Beraters durch den Betriebsrat auch ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.
Weitreichende Folgen
In vielen Fällen entscheidet der Betriebsrat über weitreichende Konsequenzen für die Belegschaft. Es ist für das Betriebsratsgremium nahezu unmöglich, die gesamten Folgen von Regelungen mit dem Arbeitgeber zu überblicken. Eine Beratung hilft hier, unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden und großen Schaden für die Belegschaft zu verhindern. Der Betriebsrat kann seine Beschlüsse, Zustimmungen und Ablehnungen mit einer viel größeren Sicherheit fällen und vor der Belegschaft vertreten.
Unsere Hilfen
br-spezial hilft von Anfang an: Beratung des Betriebsrats und -falls gewünscht- Seminartätigkeit gehen Hand in Hand. Die zu beratenden Themen werden sowohl mit einzelnen Betriebsräten als auch in Seminarform mit dem gesamten Gremium erörtert. Das Auftreten auf Betriebsversammlungen gehört ebenso zu unserem Angebot wie die Unterstützung in der Einigungsstelle als externer sachverständiger Beisitzer.
Unsere Themen
Das Themenspektrum umfasst alle Bereiche der Betriebsratsarbeit: Von der Altersteilzeit über Arbeitszeitgestaltung, Betriebsänderung, Personalplanung bis hin zu wirtschaftlichen Beurteilungen. Dabei werden unterschiedliche Berater entsprechend ihrem Fachgebiet eingesetzt.
Bei Bedarf, einfach Kontakt aufnehmen, damit wir ein individuelles Beratungsangebot machen können.