Seminare mit Herz

In unseren Seminaren wird der Praxisbezug großgeschrieben. Das garantiert einen hohen praktischen Nutzen für die Teilnehmer.

Wir sind stolz darauf, dass alle Seminare von erfahrenen Experten und vor allem Kennern der betrieblichen Praxis durchgeführt werden. Persönliche Betreuung, beste Hotels und ein attraktives Rahmenprogramm sorgen dafür, dass sich die Teilnehmer rundum wohl fühlen.

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Die SBV-Wahlen 2022

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Die SBV-Wahlen 2022

seminarteilnehmer 18

Die SBV-Wahl gut vorbereiten und erfolgreich durchführen

Basiswissen zur SBV-Wahl

  • Probleme mit dem Schwellenwert? Betriebe zusammenfassen, um zu wählen!
  • Über die Zusammensetzung und Amtszeit der SBV Bescheid wissen
  • Wer kann die SBV wählen und wer kann gewählt werden?
  • Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren: Wesentliche Unterschiede im Überblick
  • Wer trägt die Kosten der Wahl und wer hat besonderen Kündigungsschutz?

Wahl im vereinfachten Wahlverfahren erfolgreich durchführen

  • Die Wahlversammlung gewissenhaft vorbereiten
  • Als Wahlleiter kompetent durch die Wahlversammlung führen
  • Wahlvorschläge entgegennehmen und Stimmzettel korrekt erstellen
  • Zankapfel Briefwahl: Inzwischen zulässig?
  • Unnötige Fehler bei der Stimmabgabe vermeiden

Besondere Schritte im förmlichen Wahlverfahren

  • Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands kennen
  • Die Wählerliste fehlerfrei erstellen
  • Das muss "sitzen": Zwingende Inhalte im Wahlausschreiben
  • Wahlvorschläge überprüfen und ordnungsgemäß bekanntmachen
  • Alles Wissenswerte zur Stimmabgabe und Briefwahl

Nach der Wahl: So geht´s weiter!

  • Das Wahlergebnis korrekt ermitteln und bekanntgeben
  • Totalschaden, aber vermeidbar: Wahlanfechtung, Nichtigkeit, Wahlwiederholung
  • Die Wahl(en) nach der Wahl: G-SBV und K-SBV

Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX für Personen erforderlich, die das Wissen zur Durchführung der SBV-Wahl benötigen und über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertreter und gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte.