arbeitsschutz

Der Betriebsrat hat im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes weitreichende Aufgaben.

 

Im Zusammenspiel mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren hat er weitreichende Mitbestimmungs- und Initiativrechte. Der Betriebsrat als ganzes hat Anspruch auf die vielfältigsten Seminare, die ihn sowohl über seine Rechte als auch inhaltliche Fragen in diesem Gebiet aufklären.

Weil sich der Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ständig weiter entwickelt und Verordnungen ständig präzisiert werden, ist ein wiederholter Besuch der Schulungen dringend anzuraten.