Spezialkenntnisse für die Betriebsratsarbeit

spezialseminare betriebsraete

Aufbau- und Spezialseminare bei besonderen Anlässen

Aufbau- und Spezialseminare stehen dem Betriebsrat immer dann zu, wenn dazu ein besonderer betrieblicher Anlass gegeben ist. Gibt es zum Beispiel eine betriebliche Konfliktlage, für dass ein Betriebsratsmitglied Spezialwissen benötigt, ist der Besuch des Spezialseminars gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG „erforderlich“. Den besonderen betriebsbezogenen Anlass muss der Betriebsrat dem Arbeitgeber gegenüber darlegen. Es reicht aber als Begründung, dass der Betriebsrat prüfen möchte, ob er sein Initiativrecht wahrnehmen will.

Ein Spezial- oder Vertiefungsseminar ist ferner dann erforderlich, wenn sich einzelne BR-Mitglieder im Rahmen ihrer BR-Arbeit mit speziellen Themen beschäftigen, z.B. weil sie Mitglied in einem Ausschuss sind (BAG vom 15.06.1976).

Die Häufigkeit eines Seminarbesuchs richtet sich nach der jeweiligen Erforderlichkeit! Ein zusätzlicher Bildungsurlaub ist gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG auf drei bis vier Wochen begrenzt.

Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

Mehr zu den Orten

Aktuelle Informationen

Hitze im Betrieb – Tipps für Betriebsräte

Rechtslage und allgemeine Hinweise

An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzen-trationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

Newsletter­anmeldung

Stets neueste Informationen rund um die Themen der Betriebsratsarbeit.

Jetzt anmelden !

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend