Weihnachtsgrüße 2016
Ein
frohes
Weihnachtsfes
tein paar Tage Ruhe,
Zeit spazieren zu gehen
und die Gedanken schweifen
zu lassen, Zeit für sich, für die Familie,
für Freunde, Zeit um Kraft zu sammeln für
das neue Jahr. Ein Jahr ohne Angst und große
Sorgen, mit so viel Erfolg, wie man braucht, um zufrieden
zu sein, und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund
zu bleiben, mit so wenig Ärger wie möglich und so viel Freude wie
nötig, um 356 Tage lang glücklich zu sein. Diesen Weihnachtsbaum der
guten Wünsche sendet Euch mit herzlichen
Grüßen
Das Team von
br-spezial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ich sage Danke. Besonders danke ich euch für eure Treue und das in uns gesetzte Vertrauen im abgelaufenen Jahr!
Hektik, Zeitdruck und Krisen bestimmen unseren Alltag zur Genüge. Ich hoffe und wünsche daher, dass ihr es schafft, euch vom Vorweihnachtsstress und Jahresendspurt nicht zu sehr einholen zu lassen, und abseits des Trubels ein wenig Zeit und Ruhe zu finden, um euch auf die Feiertage einzustimmen.
Ich wünsche euch und euren Familie ein gesegnetes und harmonisches Weihnachtsfest, vor allem aber ein gesundes, friedvolles und glückliches 2017!
Ich freue mich auf euch im Neuen Jahr und verbleibe
mit weihnachtlichen Grüßen
Peter Stahlheber
Einladung zum Seminar
Neues Gesetz Leiharbeit und
Werkverträge AÜG ab 01.04.2017
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter und § 96 SGB IX
Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundestag hat im Oktober 2016 wesentliche Änderungen zu Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen. Die Änderungen treten zum 1.4.2017 in Kraft.
Die Regelungen sollen helfen, Missbrauch im Bereich der Leiharbeit zu unterbinden.
Die einzelnen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis werden im Seminar von erfahrenen Juristen erläutert.
Themen im Einzelnen:
DIE ÄNDERUNGEN IM AÜG ZUM 1. APRIL 2017
Höchstüberlassungsdauer / Unterbrechungsfrist / Personalkarusselle / Begriff des Entleihers / abweichende Regelungen durch Tarifvertrag im Kundenbetrieb / Tarifbindung / Bezugnahme mit und ohne Betriebsvereinbarung / Bezugnahme branchenfremder Tarifverträge / Equal Pay und Equal Treatment-Regelungen / Rechtfolgen bei Verstößen / Bußgelder und Fiktion eines Arbeitsverhältnisses / Verbot des Kettenverleihs / Einschränkung der Streikarbeit
NEUER ARBEITNEHMERBEGRIFF DES §611A BGB
Merkmale des Arbeitnehmers / Rechtsprechung des BAG / Folgen für Dienst- und Werkverträge
PERSONALEINSATZMODELLE AUF DEM PRÜFSTAND
Werk- und Dienstverträge neu definieren / präzise Abgrenzung zwischen selbstständigem Personaleinsatz (Werkvertrag / Dienstvertrag / Freelancer) und Arbeitnehmerüberlassung / Festlohnmodelle in Konkurrenz zu Tariflohn und Equal Treatment / Anforderungen und Notwendigkeit einer selbstständigen Betriebsabteilung zur Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung / „Brückenköpfe“
ELEMENTARE REGELUNGEN DER ZEITARBEIT
Tarifverträge / Branchenzuschläge / unzulässige Verlagerung des Beschäftigungsrisikos.
25. - 27.01.2017
15. - 17.02.2017
15. - 17.03.2017
Anreise Mittwoch bis 12.00 Uhr
Referent:
RA Dr. Walter Wöller
RA Lotte Wolf
Hessen Hotelpark Hohenroda
Schwarzengrunder Str. 9
D-36284 Hohenroda
Seminargebühr: 695,-€*
Hotelkosten: 468,- €*
*zzgl. MwSt.