WICHTIGE INFO: Befristete Änderung des BetrVG!

WICHTIGE INFO: Befristete Änderung des BetrVG!

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

+ + + WICHTIGE INFO: Befristete Änderung des BetrVG! + + +

Der Bundestag hat am 23. April 2020 eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen: 

  • Rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. März 2021 werden Sitzungen und Beschlussfassungen des Betriebsrats in einer Video- oder Telefonkonferenz rechtssicher möglich.
  • Dies sollte aber nur das letzte Mittel sein, wenn die persönliche Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder zur betreffenden Sitzung aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist.

Das BetrVG ist damit um eine Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2020 ergänzt. Der neue § 129 BetrVG ermöglicht nunmehr, Gremiensitzungen (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung) mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen und auch wirksame Beschlüsse zu fassen. Es erfolgt damit eine Abweichung zu den §§ 30, 33 BetrVG, wonach Beschlüsse nur wirksam in Präsenzsitzungen der Gremien gefasst werden können.

Erläuterungen zum Herunterladen als PDF-Datei.

Häufige Fragen zur Mitbestimmung des Betriebsrats in der Corona-Krise:

  • Können Mitbestimmungsrechte ausgesetzt oder eingeschränkt werden?
  • Können Betriebsratssitzungen weiterhin stattfinden?
  • Sind wirksame Beschlüsse außerhalb von Sitzungen möglich?
  • Wie werden SBV und JAV in Video- oder Telefonkonferenzen des Betriebsrats einbezogen?
  • Kann der Betriebsrat Vereinbarungen zu Home Office verlangen?
  • Oder solche zu flexiblen Arbeitszeiten?
  • Kann der Betriebsrat sich gegen die Anordnung von „Zwangsurlaub“ wehren?
  • Kann er die Einführung von Kurzarbeit verlangen oder ggf. die Einführung von Kurzarbeit verhindern?
  • Kann der Arbeitgeber Reisen zu und die Teilnahme an Betriebsratsschulungen untersagen?
  • Kann der Arbeitgeber Reisen von BR-/GBR-/KBR-Mitgliedern zu ihren Sitzungen untersagen?
  • Können durch das Infektionsschutzgesetz Mitbestimmungsrechte reduziert oder ausgesetzt werden?
  • Kann es zur Ausweitung der Arbeitszeit über gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen kommen?

Erläuterungen zum Herunterladen als PDF-Datei.

Ich hoffe, dass wir uns trotz Corona bald wiedersehen! Bis dahin gilt:
Bleibt gesund und passt schön auf euch auf!  

Herzliche Grüße aus dem Hessenlande 

Peter Stahlheber