Im Arbeitsrecht sind die Grundzüge des Normalarbeitsverhältnisses von zentraler Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Befristungen und die damit verbundenen individualrechtlichen Ansprüche sowie Mitbestimmungsrechte. Teilzeitarbeit wird durch verschiedene Formen und rechtliche Normen geregelt, womit Betriebsräte gemäß § 99 BetrVG Mitbestimmungsrechte haben, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die Leiharbeit ist ein weiteres wichtiges Thema, das die Arbeitnehmerüberlassung betrifft und spezifische Zuständigkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG umfasst. Werkverträge werfen Fragen zur Scheinselbstständigkeit auf und können unter bestimmten Umständen in ein reguläres Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Besonders schützenswerte Personengruppen wie Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte genießen spezielle Rechte, die es zu beachten gilt. Schließlich sind der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Sonderverhältnissen sowie aktuelle Rechtsprechung und Trends im Bereich der Sonderarbeitsverhältnisse entscheidend für die Arbeit der Betriebsräte, um die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten.