Der Informationsbedarf des Betriebsrats ist vielfältig und umfasst wirtschaftliche, soziale sowie personelle Aspekte des Unternehmens. Der Betriebsrat hat das Recht auf Informationsbeschaffung und -auswertung gemäß den Bestimmungen des BetrVG sowie anderer relevanter Gesetze. Dies schließt die Analyse von Jahresabschlüssen, operativer Unternehmensplanung und Umsatzentwicklung ein. Durch diese Informationen kann der Betriebsrat fundierte Entscheidungen treffen und die Belegschaft angemessen vertreten.
Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Betriebsrats ist die Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit des Betriebsrats erlangt werden, müssen geschützt werden, um das Vertrauen zwischen den Parteien zu wahren. Gleichzeitig sind Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG ein wichtiges Forum für den Austausch von Informationen mit den Mitarbeitern. In diesen Versammlungen kann der Betriebsrat über wirtschaftliche Entwicklungen informieren und Transparenz schaffen.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
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