Der Betriebsrat hat gemäß § 2, 74, 75 und 80 BetrVG vielfältige Aufgaben, die in der betrieblichen Praxis ausgeübt werden. Dazu gehört die Mitbestimmung in Bereichen wie Arbeitszeitverteilung, Urlaubsregelungen und dem Arbeits- sowie Gesundheitsschutz. Gleichzeitig spielt er eine wichtige Rolle bei der Ordnung des Betriebes und der Überwachung technischer Einrichtungen.
Im B2 Seminar wird besprochen, wie diese Mitbestimmungsrechte angewendet werden können.
Die Grundsätze der Mitbestimmung sind im Spannungsfeld von Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen verankert. Diese Vereinbarungen müssen formale Anforderungen erfüllen und können verschiedene Regelungsbereiche abdecken.
Bei Konflikten kann eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingeschaltet werden, um die Beteiligungsrechte durchzusetzen und Ordnungswidrigkeiten zu klären.
Punkt für Punkt gehen wir gemeinsam diese formalen Anforderungen durch, so dass ihr als Betriebsratsmitglieder vorbereitet seid.
Das Seminar ist Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX.
Download der Kostenübernahmeerklärungen
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