Das Arbeitsrecht spielt eine entscheidende Rolle für Betriebsräte, da es die Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis festlegt. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Parteien von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsvertrag und die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie besonders zu schützenden Gruppen. Innerhalb des Arbeitsverhältnisses bestehen klare Regelungen zur Arbeitspflicht, Vergütungspflicht und Nebenpflichten, die auch die Haftung der Arbeitnehmer betreffen.
Der Entgeltanspruch wird durch gesetzliche Mindestnormen definiert, wobei Betriebsräte Mitbestimmungsmöglichkeiten haben, um faire Löhne und Arbeitsbedingungen zu fördern. Tarifverträge spielen ebenfalls eine zentrale Rolle, da sie Eingruppierungen und übertarifliche Leistungen regeln. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Kündigungsschutzfragen von großer Bedeutung, was sich auch im Aufbau und der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit widerspiegelt, die Betriebsräte bei ihrer Arbeit unterstützen können.