In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz die Rahmenbedingungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Berufsgenossenschaften und staatliche Ämter überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte identifizieren Gefahren am Arbeitsplatz und setzen Maßnahmen zur Unfallvermeidung um. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, die ihm ermöglichen, aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Im Seminar wird ein Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt. Mit den Teilnehmern werden das Rechtssystem und die Aufgaben der Beteiligten erarbeitet. Die Probleme mit dem Arbeitgeber aber auch mit den Kollegen im Betrieb werden diskutiert und es werden Lösungsvorschläge aufgezeigt. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den außerbetrieblichen Stellen sowie den Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften wird dargestellt. Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz eröffnet dem Betriebsrat in einem wichtigen Bereich des Arbeitslebens viele Gestaltungsmöglichkeiten, nur wer die Rechte kennt kann aktiv verändern. Wichtige Handlungsfelder sind die Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsmanagement sowie Schulungen, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten. Ziel ist es, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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