Kein Stein bleibt auf dem anderen. Beim Datenschutz in Deutschland wird sich Gravierendes ändern. Der Grund: Die »DSGVO«. Dahinter verbirgt sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 auch in Deutschland gilt und die das bisherige deutsche Datenschutzrecht ablösen wird. Allerdings gibt es »Öffnungsklauseln«. Das heißt: Detailfragen können die EU-Länder selber regeln. In Deutschland gibt es dazu jetzt ein Gesetz, das den Beschäftigtendatenschutz neu fasst. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist mit 99 Artikeln deutlich umfangreicher als das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Sie gibt einen einheitlichen und zwingenden Datenschutzstandard für ganz Europa vor. Für Betriebsräte und Personalräte höchste Zeit, sich mit dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Inhaltlich enthält die EU-DSGVO wichtige Neuerungen wie etwa ein »Recht auf Vergessen« oder den »Anspruch auf Datenübertragbarkeit«. Neu ist auch die zentrale Zusammenfassung allgemeiner Grundsätze.
Und das wird Folgen haben - auch für Betriebsvereinbarungen. Betriebsräte sollten sich daher jetzt mit den neuen Vorschriften befassen. Was genau Betriebsräte dafür tun müssen, wird im Seminar behandelt.