Seminare für Schwerbehindertenvertreter
Der Schwerbehindertenvertretung kommt im Betrieb eine große Verantwortung zu.
Rechtlich selbständig agiert sie im Interesse der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen. Für einen Entsendungsbeschluss zu einem Seminar ist nicht der Betriebsrat sondern einzig die Schwerbehindertenvertretung selbst zuständig.
Alle Seminare stehen ohne Einschränkung auch dem Stellvertreter zu.
:: Tipp
Für die Teilnehme ist kein Beschluß des Betriebsrats notwendig.
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br-spezial Seminare für Betriebsräte | Siegfriedstraße 30 a | 33615 Bielefeld | Tel. 0521 - 89 89 264 | Fax 0521 - 89 89 274 | eMail:
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