B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte des Betriebsrats
- Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Grundlage der Arbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, der § 2 BetrVG
- Informationsbedarf, -beschaffung und -auswertung des Betriebsrats, Möglichkeiten nach dem BetrVG und anderer Gesetze und Verordnungen
- Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG, Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG und die Veröffentlichung von Wirtschaftsdaten durch den Betriebsrat
- Die Monatsgespräche nach § 74 BetrVG, Auskunftspflichten des Arbeitgebers, Fragerechte des einzelnen Betriebsratsmitglieds
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber
- Rechte des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106, 108 und 109 BetrVG
- Auswertung von Informationen am Beispiel handhabbarer Kennziffernsysteme
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit:
- Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- operative Unternehmensplanung
- Auftragslage, Umsatzentwicklung
- Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach dem § 110 BetrVG, Grundlagen und Ausprägungen der Arbeitgeberauskunft. Welche Mindestvoraussetzungen gibt es? Die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsrat auf Auskunft über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
- Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und anderer Gerichte zum Thema
Kostenübernahmeerklärung - Schwerbehindertenvertretung [6KB]
Kostenübernahmeerklärung - Betriebsrat [6KB]
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:: Seminarpreise 2012
3-Tage: 835 €
5-Tage: 1125 €
6-Tage: 1225 €
Die Hotelpreise finden Sie auf den jeweiligen Hotelseiten
Alle Preise jeweils zzgl. MwSt.
:: Hinweis / Besonderheit
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
br-spezial Seminare für Betriebsräte | Siegfriedstraße 30 a | 33615 Bielefeld | Tel. 0521 - 89 89 264 | Fax 0521 - 89 89 274 | eMail:
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