Grundlagenseminare
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen. Verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn jedes Betriebsratsmitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt (BAG vom 19.7.1995).
Unter den Begriff "Grundkenntnisse" fallen alle Seminare zum allgemeinen Arbeits- und Sozialrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie zu allgemeinen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Themen. Bei diesen Seminaren wird, soweit die Betriebsratsmitglieder noch nicht über entsprechendes Wissen verfügen, die Notwendigkeit durch die Rechtsprechung vorausgesetzt (BAG Beschluss vom 16.10.1986 und 12.10.1994).
Da angesichts der Fülle der arbeits- und sozialgerichtlichen Entscheidungen selbst Fachleuten immer schwerer fällt, den Überblick über die Rechtsprechung zu behalten, ist die Teilnahme an einem reinen Rechtsprechungsseminar von mindestens einem Betriebsratsmitglied in gewissen zeitlichen Abständen erforderlich (BAG vom 20.12.1995). Eine Darstellung über wichtige und aktuelle Entscheidungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht bieten wir im Seminar "Aktuelles Arbeits- und Sozialrecht" an.
:: Tipp
Nach gültiger Rechtslage reicht die Information des Arbeitgebers 14 Tage vor Seminarbeginn: Dennoch möglichst eher informieren um bei Ablehnung noch handeln zu können.
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