Seminare für Betriebsräte

Seminare für ­Betriebsräte – ­Seminare mit Herz

Ziele gemeinsam erreichen

Die Weiterbildung von Betriebsräten ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Mitbestimmung in Unternehmen. Durch ein umfangreiches Angebot an Seminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in wichtigen Themenbereichen geschult, die für die alltägliche Arbeit im Betriebsrat relevant sind. Hierzu zählen unter anderem Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Wirtschaftlichkeit, die in praxisnahen Formaten vermittelt werden.

Aktuelle Termine und die Wahl der Standorte bieten den Teilnehmenden die Flexibilität, die Schulungen an ihren Bedürfnissen auszurichten. Die unterschiedlichen BR-internen Inhouse-Seminare ermöglichen eine maßgeschneiderte Weiterbildung direkt im Unternehmen und fördern die Teamdynamik.

Zusätzlich wird individuelle Beratung angeboten, um Betriebsräte bei spezifischen Herausforderungen zu unterstützen und optimale Lösungen zu finden. Der umfassende Service rund um die Seminare stellt sicher, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Ein besonderes Highlight sind die br-spezial Seminare, die sich durch vertiefte Themen und Expertenwissen auszeichnen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Weiterbildung und nutzen Sie die Chance, Ihre Kenntnisse zu erweitern und aktiv in Ihrem Betrieb mitzugestalten.

Seminarangebot für Ihren Bereich

Die nächsten Seminare

SeminarDatum
Stress, Burnout und psychische Belastungen11.05.2025 - 16.05.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit11.05.2025 - 16.05.2025
Arbeitsrecht 2: Entgelt, Arbeitszeit, Kündigung11.05.2025 - 16.05.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 111.05.2025 - 16.05.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten11.05.2025 - 16.05.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte11.05.2025 - 16.05.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte02.06.2025 - 06.06.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit02.06.2025 - 06.06.2025
Arbeitsrecht 2: Entgelt, Arbeitszeit, Kündigung02.06.2025 - 06.06.2025
Digitalisierung, Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle02.06.2025 - 06.06.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 102.06.2025 - 06.06.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten02.06.2025 - 06.06.2025
Das Hinweisgeberschutzgesetz23.06.2025 - 27.06.2025
KI und Digitalisierung23.06.2025 - 27.06.2025
Mediation und Konfliktmanagement23.06.2025 - 27.06.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten23.06.2025 - 27.06.2025
Beschlussfassung und Protokollführung23.06.2025 - 27.06.2025
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber23.06.2025 - 27.06.2025
Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht23.06.2025 - 27.06.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Aufbau23.06.2025 - 27.06.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: Grundlagen23.06.2025 - 27.06.2025
Betriebliches Eingliederungsmanagement 123.06.2025 - 27.06.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit23.06.2025 - 27.06.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte23.06.2025 - 27.06.2025
Arbeitsrecht 2: Entgelt, Arbeitszeit, Kündigung23.06.2025 - 27.06.2025
Rhetorik 1: Grundlagen23.06.2025 - 27.06.2025
Schwerbehindertenvertretung 1: Grundlagenseminar23.06.2025 - 27.06.2025
Sozialrecht 1: Altersteilzeit, Renten, Sozialgerichtsbarkeit23.06.2025 - 27.06.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 123.06.2025 - 27.06.2025
B 6: Die Betriebsvereinbarungen23.06.2025 - 27.06.2025
Die Geschäftsführung des Betriebsrats23.06.2025 - 27.06.2025
Schwerbehindertenvertretung 1: Grundlagenseminar25.08.2025 - 29.08.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte25.08.2025 - 29.08.2025
Rhetorik 1: Grundlagen25.08.2025 - 29.08.2025
Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht25.08.2025 - 29.08.2025
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)25.08.2025 - 29.08.2025
Arbeitsrecht - Update25.08.2025 - 29.08.2025
B 5: Die Betriebsversammlung25.08.2025 - 29.08.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten25.08.2025 - 29.08.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit25.08.2025 - 29.08.2025
Stress, Burnout und psychische Belastungen07.09.2025 - 12.09.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte07.09.2025 - 12.09.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten07.09.2025 - 12.09.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit07.09.2025 - 12.09.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten21.09.2025 - 26.09.2025
Sozialrecht 3: Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung21.09.2025 - 26.09.2025
Arbeitsrecht 2: Entgelt, Arbeitszeit, Kündigung21.09.2025 - 26.09.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 121.09.2025 - 26.09.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte21.09.2025 - 26.09.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit21.09.2025 - 26.09.2025
Jugend- und Auszubildendenvertretung 205.10.2025 - 10.10.2025
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)05.10.2025 - 10.10.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update05.10.2025 - 10.10.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Aufbau05.10.2025 - 10.10.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: Grundlagen05.10.2025 - 10.10.2025
Jugend- und Auszubildendenvertretung 105.10.2025 - 10.10.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 3: Vertiefung05.10.2025 - 10.10.2025
Arbeitsrecht - Update05.10.2025 - 10.10.2025
Sozialrecht - Update05.10.2025 - 10.10.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 105.10.2025 - 10.10.2025
Die Einigungsstelle und Arbeitsgericht13.10.2025 - 17.10.2025
Ersatzmitglied des Betriebsrats13.10.2025 - 17.10.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte13.10.2025 - 17.10.2025
B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte13.10.2025 - 17.10.2025
Wirtschaftsausschuss 1: Basiswissen13.10.2025 - 17.10.2025
Wahlvorstandsschulung13.10.2025 - 15.10.2025
Professionelle Vorbereitung der Betriebsratswahl13.10.2025 - 17.10.2025
Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht13.10.2025 - 17.10.2025
Digitalisierung, Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle13.10.2025 - 17.10.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten13.10.2025 - 17.10.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit13.10.2025 - 17.10.2025
Wahlvorstandsschulung15.10.2025 - 17.10.2025
Umstrukturierung, Betriebsübergang, Unternehmensumwandlung10.11.2025 - 14.11.2025
B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten10.11.2025 - 14.11.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte10.11.2025 - 14.11.2025
Wahlvorstandsschulung10.11.2025 - 12.11.2025
Professionelle Vorbereitung der Betriebsratswahl10.11.2025 - 14.11.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Update10.11.2025 - 14.11.2025
Schwerbehindertenvertretung 2: Inklusionsvereinbarung10.11.2025 - 14.11.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 110.11.2025 - 14.11.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit10.11.2025 - 14.11.2025
Wahlvorstandsschulung12.11.2025 - 14.11.2025
Die Geschäftsführung des Betriebsrats08.12.2025 - 12.12.2025
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber08.12.2025 - 12.12.2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Aufbau08.12.2025 - 12.12.2025
Mediation und Konfliktmanagement08.12.2025 - 12.12.2025
Rhetorik 208.12.2025 - 12.12.2025
B 6: Die Betriebsvereinbarungen08.12.2025 - 12.12.2025
Beschlussfassung und Protokollführung08.12.2025 - 12.12.2025
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit08.12.2025 - 12.12.2025
Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 108.12.2025 - 12.12.2025
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte08.12.2025 - 12.12.2025
Rhetorik 1: Grundlagen08.12.2025 - 12.12.2025
Professionelle Vorbereitung der Betriebsratswahl08.12.2025 - 12.12.2025
Sozialrecht 2: Kurzarbeit, Entlassungen, Agentur für Arbeit08.12.2025 - 12.12.2025
B 7: Arbeit, Leistung und Entgelt08.12.2025 - 12.12.2025
Wahlvorstandsschulung08.12.2025 - 10.12.2025
Betriebliches Eingliederungsmanagement 108.12.2025 - 12.12.2025
Schwerbehindertenvertretung 2: Inklusionsvereinbarung08.12.2025 - 12.12.2025
Arbeitsrecht - Update08.12.2025 - 12.12.2025

Wissenswertes

25 Jahre br-spezial

Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

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Das zeichnet uns als Seminaranbieter aus

br-spezial Geschäftsführer: Ralf Gretenkort

br-spezial ist einer der traditionsreichsten Anbieter inner- und überbetrieblicher Seminare in Deutschland. Seit 25 Jahren stehen fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit in unserer Philosophie ganz oben. Die Gestaltung unserer Seminare, ohne starre Vorgaben, bezieht die Wünsche der Teilnehmer von Anfang an mit ein. Lesen Sie mehr zu uns.

  • Einer der preiswertesten Seminaranbieter
  • Für Betriebsräte, Jugend- und Auszubildenden­vertreter und Schwerbehinderten­vertreter aller Branchen
  • Top Referentinnen und Referenten
  • Maximal 12 Teilnehmer in den Seminaren
  • Spitzenhotels zum Lernen und Wohlfühlen
  • Attraktives Begleitprogramm
  • Maßgeschneiderte Inhouse-Seminare
  • Alle Getränke werden von br-spezial übernommen

Unsere Seminar-Hotels in den schönsten Regionen

  • Bamberg
    Bamberg
  • Grainau
    Grainau
  • Erfurt
    Erfurt
  • Kühlungsborn
    Kühlungsborn
  • Hohenroda
    Hohenroda
  • Prags (IT)
    Prags (IT)
  • Timmendorf
    Timmendorf
  • Willingen
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Die meistgestellten Fragen unserer Teilnehmer

Warum sollte ich als Mitglied des Betriebsrats Seminare besuchen?

Im Vordergrund der Betriebsverfassung steht die Verständigung und nicht der Kampf. Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll eine intellektuelle Waffengleichheit herrschen. Dies ist nur möglich, wenn Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung über einen entsprechend hohen Informations- und Wissensstand verfügen. Nur so kann erreicht werden, dass die Arbeitnehmervertreter eine eigene Position beziehen und durchsetzen können. Sie sollten Seminare besuchen, da Sie als Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Reihe von Aufgaben haben. Dazu zählen vor allem:

  • Die Interessen der Belegschaft gewissenhaft wahrnehmen.
  • Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften überwachen.
  • Bei wichtigen sozialen Angelegenheiten mitbestimmen.
  • Sich für die Sicherung und Förderung der Beschäftigung einsetzen.
  • Bei einzelnen personellen Maßnahmen beteiligt werden.
  • Betriebsversammlungen organisieren und durchführen.
  • Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern fördern.
  • Sich für schutzbedürftige Personen einsetzen.
  • Auf Beschwerden von Arbeitnehmern reagieren.
  • Mit dem Arbeitgeber über betriebliche Angelegenheiten verhandeln.

Um diese Aufgaben erfolgreich, rationell und rechtssicher meistern zu können, müssen Sie über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese eignen Sie sich am besten auf einer Betriebsratsschulung an. Betriebsratsschulungen sind speziell auf die Informationsbedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten. Auf Betriebsratsschulungen bekommen Sie auf Ihre Fragen konkrete Antworten und Lösungen und können sich mit Betriebsratskollegen anderer Betriebe und Branchen zwanglos austauschen und so gegenseitig von den Erfahrungen profitieren. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Managerschulungen zu besuchen, auf das Wissen der Mitarbeiter zuzugreifen oder sich die erforderliche Kompetenz von Experten "einzukaufen". Diese Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat nicht ohne Weiteres offen. Deshalb ist der Besuch von Schulungen für viele Gremien unverzichtbare Voraussetzung, um die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.

Vorteile von Seminaren

Neben dem Erwerb von neuen Kenntnissen ist auch der Erfahrungsaustausch wertvoll. Der Besuch von Seminaren bietet die Möglichkeit, andere Betriebsräte auch aus anderen Branchen kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. So können die Teilnehmer zum einen vom Erfahrungsschatz anderer profitieren und zum anderen ein Netzwerk aufbauen.

Welches Seminar sollte ich zuerst besuchen?

Wenn Sie neu in den Betriebsrat gewählt worden sind oder noch unerfahren sind, sollten Sie als erstes Grundlagenseminare besuchen. Diese setzten keinerlei Kenntnisse und Erfahrungen voraus und vermitteln wichtige Kenntnisse über die Organisation und Aufgaben des Betriebsrats.

  • Grundlagen der Betriebsratsarbeit
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Benötige ich für die Teilnahme an einem Seminar eine Genehmigung vom Arbeitgeber?

Nein.

Eine vorherige Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten ist nicht nötig. Es genügt, wenn das Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist, hinsichtlich der zeitlichen Lage des Seminars betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt wurden, der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat und dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt.

Liegen alle diese Voraussetzungen vor, kannst Du ohne weiteres an dem Betriebsratsseminar teilnehmen.

Wann sind Spezialseminare erforderlich?

Die Teilnahme an einem Spezialseminar, also einem über Grundlagenschulung hinausgehendes oder vertiefendes Seminar, ist dann erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn der Betriebsrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Wissensstands im Gremium die Spezialkenntnisse demnächst benötigt, um bestimmte Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können ( BAG vom 15.05.1986, AZ: 6 ABR 64/83 ).

Es muss also ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen, der die Beteiligung des Betriebsrats auslöst, und das zur fachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben nötige Wissen im Betriebsrat fehlen.

Allerdings müssen die Kenntnisse nicht sofort benötigt werden. Ausreichend ist, wenn sie in absehbarer Zeit benötigt werden (BAG vom 09.10.1973, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972).

Darüber hinaus ist ein Spezial- oder Vertiefungsseminar dann erforderlich, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, beispielsweise weil sie Mitglied in einem entsprechenden Ausschuss sind (BAG vom 15.06.1976, AP Nr. 12 zu § 40 BetrVG 1972).

Sind Grundlagenschulungen für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich?

Ja.

Da eine verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn jedes Betriebsratsmitglied über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügt, ist der Besuch von Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungsrecht für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.

Diese Grundkenntnisse werden in den Seminaren B 1 - B 10 vermittelt. Da das Betriebsverfassungsrecht mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft ist und die Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts zu den Aufgaben des Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehört, sind für jedes Betriebsratsmitglied auch Grundkenntnisse im Arbeitsrecht im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Diese werden überwiegend in den Seminaren Arbeitsrecht 1 bis 3 behandelt. Schließlich gehört zum Grundgerüst eines jeden Betriebsratsmitglieds Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und Sozialrecht, so dass auch zu diesem Thema ein Grundlagenseminar für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist.

Kann der Arbeitgeber eine Schulung am Ende der Amtsperiode verweigern?

Grundsätzlich: nein. Das gilt vor allem nicht, wenn es aktuell ein betriebliches Problem gibt, das der Betriebsrat lösen muss. Auch Schulungen zur Vorbereitung der Betriebsratswahl sind vor allem in dieser Zeit für Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

Häufig lehnen Arbeitgeber bereits im letzten Jahr der Amtszeit Schulungsbegehren des Betriebsrats ab mit dem Hinweis auf das nahe Ende der Amtszeit. Dies entspricht nicht mehr neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ohne Darlegung der konkreten Erforderlichkeit können Betriebsratsmitglieder auch kurz vor Ende der Amtszeit eine Grundlagenschulung besuchen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Betriebsrat sicher absehbar einschätzen kann, dass das Wissen bis zum Ende der Amtszeit nicht mehr angewendet wird. Kann er hingegen die bis zum Ende der Amtszeit noch anfallenden beteiligungspflichtigen Angelegenheiten nicht beurteilen und ist die Anwendung des erlernten Wissens möglich und denkbar, dann gilt die Schulung als erforderlich. Dies dürfte auf alle Grundlagenschulungen zutreffen, denn dort wird in der Regel Wissen vermittelt, das der Betriebsrat zur Führung seiner Amtsgeschäfte ständig also auch noch kurz vor dem Ende der Amtszeit - benötigt.

Nach einer Entscheidung des BAG (BAG vom 07. Mai 2008, 7 AZR 90/07) dürfen Betriebsratsmitglieder auch vor der nächsten Betriebsratswahl auf Schulung gehen.

Es gibt keine zeitliche Grenze! Dies gilt insbesondere für alle Grundseminare.

Weitere häufige Fragen

Programm 2025

br-spezial Programm 2025Per Klick öffnet sich das Seminarprogramm (PDF)
 
Hinweis: die Inhalte sind vom Stand Oktober 2024.