jugend auszubildenden vertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein fester Bestandteil der Betriebsverfassung mit festgelegten Rechten und Pflichten.

 

Die jeweiligen Vertreter müssen ihren Platz im System der betrieblichen Mitbestimmung kennen, um mitgestalten zu können.

Neben der konkreten Wissensvermittlung wird in den Seminaren ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern großgeschrieben.