Wahlvorstandsschulung
Die ordnungsgemäße und unanfechtbare Betriebsratswahl ist für Beschäftigte und Betrieb von großer Bedeutung. Eine Wahlwiederholung verursacht sehr hohe Kosten.
Eine vernünftige Schulung beugt eventuellen Mängeln in der Wahldurchführung vor. Alle Wahlvorstandsmitglieder haben die Pflicht, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Gemäß § 20.3 BetrVG haben sie das Teilnahmerecht an dieser Schulung.
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