br-spezial - Schulungsanspruch und Freistellung

Anmeldung zum Seminar

  • Home
  • Seminaranspruch

Schulungsanspruch und Freistellung

Gerichtsentscheidung:

"Der Betriebsrat kann sich grundsätzlich für einen privaten Schulungsträger entscheiden und muss sich nicht auf eine kostengünstigere Gewerkschaftsschulung verweisen lassen". So der amtliche Leitsatz eines rechtskräftigen Beschlusses des BAG vom 28. Juni 1995 (Az: 7 ABR 55/94).

 

» Regelung des Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung

» Regelung für Mitglieder des Betriebsrats

 

Anmeldung

Seminaranmeldungen bitte per Post, Fax, E-Mail oder » direkt online an br-spezial.

 

Parallel mit der Anmeldung sollte die Beschlußfassung nach § 37.6 und die Unterrichtung des Arbeitgebers erfolgen.

 

Mit der Seminaranmeldung ist gleichzeitig das Hotelzimmer gebucht. Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten alle Teilnehmer die endgültigen Seminarinformationen.

 

br-spezial Seminare für Betriebsräte | Zur Waage 1 | 34516 Oberorke | Tel. 06454 - 911 855 | Fax 06454 - 911 856 | eMail:
br-spezial Seminare für Betriebsräte | Zur Waage 1 | 34516 Oberorke |
Tel. 06454 - 911 855 | Fax 06454 - 911 856 | eMail: | www.br-spezial.de