Schulungsanspruch und Freistellung
Gerichtsentscheidung:
"Der Betriebsrat kann sich grundsätzlich für einen privaten Schulungsträger entscheiden und muss sich nicht auf eine kostengünstigere Gewerkschaftsschulung verweisen lassen". So der amtliche Leitsatz eines rechtskräftigen Beschlusses des BAG vom 28. Juni 1995 (Az: 7 ABR 55/94).
» Regelung des Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
» Regelung für Mitglieder des Betriebsrats
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