Regelung für Mitglieder des Betriebsrats
Mitglieder des Betriebsrats können nach § 37.6 BetrVG an den Seminaren teilnehmen.
Wichtige Tipps zum Seminarbesuch
Einige Seminare wenden sich zusätzlich auch an Jugendvertreter, Wirtschaftsausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder sowie an Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Weiter informative Tipps zu Seminarbesuchen finden Sie » hier
» Vordruck: Mitteilung an den Arbeitgeber - Betriebsrat [PDF 7KB]
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br-spezial Seminare für Betriebsräte | Zur Waage 1 | 34516 Oberorke | Tel. 06454 - 911 855 | Fax 06454 - 911 856 | eMail:
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