Spezialseminare
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Bei den so genannten "Spezialthemen" haben nur die Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine Schulung, die einen Anlass oder einen konkreten betrieblichen Bezug zum Thema haben. Dabei ist der Betriebsrat verpflichtet, die Notwendigkeit der Schulung zu prüfen.
Ein Spezial- oder Vertiefungsseminar ist ferner dann erforderlich, wenn sich einzelne BR-Mitglieder im Rahmen ihrer BR-Arbeit mit speziellen Themen beschäftigen, z.B. weil sie Mitglied in einem Ausschuss sind (BAG vom 15.06.1976).
:: Tipp
Nach gültiger Rechtslage reicht die Information des Arbeitgebers 14 Tage vor Seminarbeginn: Dennoch möglichst eher informieren um bei Ablehnung noch handeln zu können.
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