br-spezial - Tipps zu Seminaren

Anmeldung zum Seminar

Pflichten des Betriebsrats zur Teilnahme an Seminaren

Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die Mitglieder des Betriebsrats nicht unerhebliche Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszufüllen und die damit verbundenen Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, sind spezielle Kenntnisse der BR-Mitglieder insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts notwendig.

 

Jeder Betriebsrat hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund verpflichtet, sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 05.11.1981).

 

 

 

::  Tipp

Nach gültiger Rechtslage reicht die Information des Arbeitgebers 14 Tage vor Seminarbeginn: Dennoch möglichst eher informieren um bei Ablehnung noch handeln zu können.

 

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br-spezial Seminare für Betriebsräte | Zur Waage 1 | 34516 Oberorke | Tel. 06454 - 911 855 | Fax 06454 - 911 856 | eMail:
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