Häufigkeit von Seminarbesuchen
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen. Das trifft nicht zu, denn dies gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
Wie oft ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit.
:: Tipp
Nach gültiger Rechtslage reicht die Information des Arbeitgebers 14 Tage vor Seminarbeginn: Dennoch möglichst eher informieren um bei Ablehnung noch handeln zu können.
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br-spezial Seminare für Betriebsräte | Zur Waage 1 | 34516 Oberorke | Tel. 06454 - 911 855 | Fax 06454 - 911 856 | eMail:
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